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Allgemeine Geschäfts Bedingungen der Firma casa viva in Frankfurt am Main.
1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäfts Bedingungen. 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages für die Ware oder Dienstleistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. 2. 2. Für technische und gestalterische Aussagen zu unseren Produkten sind die aktuellen Angaben und Produktdatenblätter unserer Lieferanten auf der jeweiligen Internetseite bindend. Unsere Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
3. Artikelsortiment, Kauf, Anzahlung und Umtausch. 3.1. Unser Artikelangebot ist freibleibend und für uns nicht bindend. Wir versuchen über den Auslaufstatus von Artikeln zu informieren. 3.2. Ätherische Öle erhalten Sie grundsätzlich in versiegelten Flaschen. Ausnahmsweise: reduzierte ätherische Öle und Basisöle. Der Umtausch von geöffneten Flaschen ist nicht möglich. 3.3. Der Umtausch von Laden- und Lagerware ist nur innerhalb von drei Wochen ab Kaufdatum, unter Vorlage der Rechnung und gegen Geldzurückerstattung oder Verrechnung mit Ware möglich. Hierzu muß diese Ware einwandfrei und ohne Mängel sein. Lagerware kann nur mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 % und Rücklieferung ans Lager zurückgenommen werden. 3.4. Standardartikel, die für den Kunden bestellt wurden, nehmen wir nur nach Rücksprache und keinesfalls ganz zurück. Die Unkosten gehen auch dann zu Lasten des Bestellers. 3.5. Komissions-Bestellung erfolgt gegen Berechnung der uns entstehenden Kosten (Fracht, Mindermengenzuschlag, etc.), falls diese anfallen. Hierüber erhalten Sie, nach Möglichkeit, bereits Auskunft im Angebot. Diese Artikel werden von uns nicht umgetauscht. 3.6. Die Anzahlung von bestellter Ware erfolgt zu 50 % bei Bestellung, der Restbetrag ist bei Lieferung, spätestens jedoch nach Rechnungsstellung fällig. Ausnahmsweise verzichten wir, nach schriftlicher Vereinbarung, auf eine Anzahlung.
4. Preise. 4.1. Alle Preisangaben verstehen sich ab Laden oder Lager, in der Regel inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 4.2. Bei Baustoffen kann Ihnen auch der aktuelle Nettopreis ohne Fracht- und Nebenkosten genannt werden.
5. Liefer- und Leistungszeit und Lieferbedingungen. 5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen erfolgen nach den Angaben unserer Lieferanten und sind infofern unverbindlich, auch wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 5. 2. Alle Liefertermine zu Laden und Lager von casa viva stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verändern sich, unbeschadet unserer Rechte, beim vorzeitiger oder nachzeitiger Lieferung um die Zeit, die unser Lieferant zu früh liefert oder im Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. 5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 5.4. Im Übrigen kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen. 5.5. Ist die Lieferung der Ware zum Kunden vereinbart, gilt das oben Gesagte. Die Lieferung erfolgt hinter die erste Türe. Das Ausladen der Ware muß durch den Kunden erfolgen und nur mit Einwilligung dieser vor Ort unter Einsatz der Mitarbeiter der Spedition. 5.6. Die Lieferung der Ware darüberhinaus erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und unter Berechnung der hierfür erforderlichen Kosten. Ein Angebot eines Lieferserviceunternehmens erstellen wir gerne auf Wunsch vor Auftragserteilung.
6. Versand und Gefahrenübergang. 6.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. 6.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendungen an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unseres oder das Lager unseres Lieferanten verlassen hat. 6.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer über. 6.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
7. Gewährleistung und Haftung. 7.1. Wir gewährleisten, daß unsere Produkte, gemäß den Angaben unserer Lieferanten, stets frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind: die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile des Produktes sechs Monate, für elektronische Teile 90 Tage ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 7.2. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich dezidiert mitzuteilen. Falls nötig, sind Fotos o.ä. bildhaftes Material der Mängelanzeige beizufügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Anlieferung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, daß - das schadhafte Produkte bzw. Geräte mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt werden. - der Käufer das schadhafte Produkt bzw. Gerät bereit hält und von uns ein Servicetechniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur/Ausbesserung vorzunehmen. Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver Vertragsverletzung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei und oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Die Gesamthöhe des Schadensersatzes ist auf den Rechnungswert des Produktes begrenzt. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Eigentumsvorbehalt. 8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor. 8.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 8.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 8.5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
9. Zahlung. 9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit Erhalt der Ware zahlbar. Wir behalten uns vor, bestimmte Kunden gegen Rechnu 9.2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 9.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Mahnkosten und Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. 9.4. Dies gilt auch bei Zahlungen per Ec-Karte oder durch Lastschrift. In diesen Fällen muß der Kunde bei Nichtzahlung oder Rückgabe außerdem die Kosten der Kreditinstitute bezahlen. 9.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 9.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
10. Export. 10.1. Der Export unserer Waren bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, daß der Käufer für das Einholen jeglicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand. 11.1. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Frankfurt am Main. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 ABGG ist Gerichtsstand ausschließlich Frankfurt am Main. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen. 11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Teilnichtigkeit. 12.1. Sollten einige Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
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